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Informationen zur Grundsteuer und zum Grundsteuerbescheid

 

Häufige Fragen:

Woran erkenne ich, wer den Grundsteuerbescheid bezahlen muss?

Antwort: Im Bescheid wird die Person als Abgabenpflichtiger bezeichnet. Diese Person 

ist für die Verwaltung der Steuerpflichtige.

 

Muss ich als Miteigentümer einer Erbengemeinschaft auch die Grundsteuer bezahlen?

Antwort: Nein, wenn Sie nicht als Abgabepflichtiger benannt sind, dann haben Sie den 

Grundsteuerbescheid nur informativ erhalten. Der Abgabepflichtige der Erbengemeinschaft kann 

sich mit den weiteren Miteigentümern privatrechtlich zur Aufteilung der Grundsteuer verständigen.

 

Warum erhalte ich ein neues Formular für ein SEPA-Lastschriftmandat, obwohl ich 

bereits einen Abbuchungsauftrag habe?

Antwort: Aufgrund einer Änderung im Kassenzeichen ist ein neues Lastschrift-Mandat zu erteilen. 

Da das ggf. bestehende nicht übertragen werden konnte.

 

Ich habe mein Grundstück bereits verkauft, warum bekomme ich trotzdem 

einen Grundsteuerbescheid?

Antwort: Die Umschreibung bzw. Meldung der neuen Eigentümer lagen bis zur Erstellung der Bescheide

in der Verwaltung noch nicht vor. Diese Meldungen erhält Ihre Gemeinde über die VG „Nesseaue“ 

vom zuständigen Finanzamt Gotha.

 

Muss ich den Grundsteuerbescheid bezahlen, wenn ich nicht mehr Eigentümer 

des Grundstückes bin?

Antwort: Ja! Denn, bis die Verwaltung die Mitteilung über den Eigentumswechsel erhalten hat, 

sind Sie steuerpflichtig und auch zahlungspflichtig. Sobald der neue Eigentümer der Verwaltung bekannt 

ist, erhalten Sie einen Aufhebungsbescheid und die bereits gezahlten Steuern werden Ihnen zurückerstattet. 

Bei Rückfragen bezüglich des Eigentümerwechsels wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Gotha.

 

Warum erhalten ich nun einen Grundsteuerbescheid für meine verpachtete 

landwirtschaftliche Fläche?

Antwort: Aufgrund der Grundsteuerreform ist die Verwaltung nun verpflichtet, die Grundsteuer beim 

Eigentümer zu erheben und nicht, wie vorher vom Pächter. Sie haben die Möglichkeit als Grundstückseigentümer 

sich die Grundsteuer vom Pächter erstatten zu lassen. Dies müssen sie privatrechtlich klären.

 

Beim Finanzamt wurde Einspruch eingelegt, muss die Grundsteuer trotzdem 

gezahlt werden?

Antwort: Ja, sobald Sie ein Grundsteuerbescheid erhalten haben, ist die Steuer entsprechend den 

Fälligkeiten im Quartal zu zahlen. Solange das Finanzamt noch nicht über den Einspruch entschieden hat, 

muss die Grundsteuer durch Ihre Gemeinde über die VG „Nesseaue“ festgesetzt und erhoben werden. 

Der bzw. die Steuerpflichtigen sind zur termingerechten Zahlung der Steuer verpflichtet.

 

Zahlung/ Überweisung

Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung immer das vollständige Kassenzeichen an, damit Ihre Zahlung 

zugeordnet werden kann.

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue
Dr.-Külz-Str. 4
99869 Friemar

 

Tel.: (036258) 5350

Fax.: (036258) 53530
Mail:

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