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Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue
Dr.-Külz-Str. 4
99869 Friemar
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Fax.: (036258) 53530
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In letzter Zeit nimmt die Gefahr von Hochwasser und Überschwemmungen z.B. durch Starkregen auch in unserer Region immer mehr zu. Ein aktuelles Beispiel waren die letzten Überflutungen in Erfurt.
Hier möchten wir Ihnen einige Tipps und Infos geben, welche Aufgaben Sie als Bürger*innen haben und welche Maßnahmen Sie zusätzlich ergreifen können.
§ 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz – Allgemeine Sorgfaltspflichten
„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt und Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“
Was das für Sie bedeutet, erläutern wir Ihnen auf den folgenden Seiten.
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