Kontakt
Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue
Dr.-Külz-Str. 4
99869 Friemar
Tel.: (036258) 5350
Fax.: (036258) 53530
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Nach dem Hochwasser
Ist das Hochwasser endlich vorüber, bedeutet dies für Sie leider nicht, dass schon alles überstanden ist, denn nun geht es an die Schadensbeseitigung.
Auch hier gilt es, einige wichtige Punkte zu beachten:
Selbstschutz
Schützen Sie sich und Ihre Gesundheit! Einige Maßnahmen sind:
Vergewissern Sie sich bei betroffenen Gebäuden, dass diese nicht einsturzgefährdet sind oder Gefahr durch Stromschlag besteht. Im Zweifelsfall betreten Sie das Gebäude nicht.
Tragen Sie Schutzkleidung und vermeiden Sie direkten Hautkontakt mit dem Wasser.
Reinigen Sie Ihre Hände gründlich, insbesondere vor dem Essen oder Trinken.
Dokumentation
Dokumentieren Sie vor der Schadensbeseitigung alle Schäden am Gebäude und legen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände an. Sprechen Sie hierzu auch rechtzeitig mit Ihrem Versicherer und ziehen Sie die Beauftragung einer sachverständigen Person in Erwägung.
Schadensbeseitigung
Ist das Gebäude begehbar und die Dokumentation vollständig, so können Sie nun mit der Schadensbeseitigung beginnen.
Diese umfasst in der Regel das Auspumpen und die Entfernung von Schlamm, die Entsorgung beschädigter Gegenstände und entfernter Bausubstanz und die Trocknung des Gebäudes mit anschließendem Wiederaufbau. Bei der Entsorgung beachten Sie bitte die dafür geltenden Regelungen!
Sollten durch das Hochwasser z.B. Heizöl oder andere Gefahrenstoffe ausgetreten sein, so informieren Sie bitte umgehend die Feuerwehr bevor Sie mit dem Abpumpen beginnen, um weitere Schäden an Umwelt und Gebäuden zu vermeiden.
Was im Einzelnen und auch beim Wiederaufbau zu beachten ist, finden Sie u.a. in der Hochwasserschutzfibel und auf https://www.bmwsb.bund.de/ .
Quellen: www.bmwsb.bund.de, https://hnz.thueringen.de , https://tlubn.thueringen.de
www.gdv.de , www.aktion-fluss.de ,
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